ZENTRALE HILFE · DETAILDOKUMENTATION
Privatnutzung eines betrieblichen Fahrzeugs
INVOMASTER ANLEITUNG · RELEASE-DOKUMENTATION

Privatnutzung eines betrieblichen Fahrzeugs

Fertig
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Überblick

Die private Nutzung eines betrieblichen Fahrzeugs kann steuerlich eine Entnahme/Nutzungswert auslösen. InvoMaster hat dafür eine eigene Privatnutzungslogik, weil die laufenden Fahrzeugkosten allein nicht ausreichen.

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31.1 1-%-Methode

Nach § 6 Abs. 1 Nr. 4 EStG wird die private Nutzung eines Kraftfahrzeugs, das zu mehr als 50 % betrieblich genutzt wird, grundsätzlich mit 1 % des inländischen Listenpreises je Kalendermonat angesetzt, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen und Sonderregeln gelten. Für Elektro-/Hybridfahrzeuge bestehen zeitabhängige Vergünstigungen und Grenzwerte.

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31.2 Fahrtenbuch

Alternativ kann die private Nutzung anhand der tatsächlichen Fahrzeugaufwendungen und des durch ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch nachgewiesenen Privatanteils angesetzt werden. Das Fahrtenbuch ist damit kein „ungefährer Prozentsatz“, sondern ein Nachweissystem.

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31.3 Was InvoMaster braucht

  • Nutzungsart
  • gewählte Methode
  • Bruttolistenpreis bzw. für Sonderregel relevante Fahrzeugdaten
  • Monat/Zeitraum
  • bei Fahrtenbuch: belastbare Fahrtdaten und Gesamtkosten
  • ggf. Entfernung Wohnung-Betriebsstätte nach fachlicher Konfiguration
Wichtig Die Privatnutzung darf nicht aus dem Kaufpreis geraten werden. Bei der 1-%-Methode ist der gesetzliche Listenpreis im Zeitpunkt der Erstzulassung maßgeblich, nicht einfach der tatsächlich gezahlte Gebrauchtwagenpreis.