ZENTRALE HILFE · DETAILDOKUMENTATION
Planbare Liquidität - die Zahl, die der Unternehmer wirklich braucht
INVOMASTER ANLEITUNG · RELEASE-DOKUMENTATION

Planbare Liquidität - die Zahl, die der Unternehmer wirklich braucht

Fertig
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Was bedeutet dieser Bereich?

Liquidität ist nicht Gewinn und nicht Kontostand. InvoMaster startet bei realen Bank-/Kassenbeständen, zieht gebundene Mittel ab und legt konkrete, terminierte Ein- und Auszahlungen auf eine Zeitachse. Gestellte Rechnungen zählen als konkrete Forderungen; Angebote bleiben getrennte Szenarien.

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Wo findet der Nutzer das in InvoMaster?

Buchhaltung -> Finanzcenter -> 7 / 30 / 90 / 365 Tage.

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Was muss der Nutzer tun?

  1. Bank/Kasse aktuell halten.
  2. Fixkosten und Verträge vollständig einrichten.
  3. Eingangsrechnungen zeitnah erfassen.
  4. Offene Kundenrechnungen korrekt pflegen.
  5. Investitionsreservierungen bewusst setzen.
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Was erledigt InvoMaster danach automatisch?

  • Berechnet Ist-Liquidität.
  • Zieht wirksame Reserven ab.
  • Plant fällige Forderungen/Verbindlichkeiten, Fixkosten, Steuern und Finanzierungsraten ein.
  • Ersetzt geplanten Zahlungsstrom durch realen Bankumsatz, wenn er eintritt.
  • Verhindert Doppelzählung desselben Vorgangs.
  • Warnt vor künftiger Unterdeckung.
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Was passiert kaufmännisch / steuerlich im Hintergrund?

AfA senkt Ergebnis, aber nicht die Liquidität im Abschreibungsmonat. Tilgung senkt Liquidität, ist aber nicht automatisch Aufwand. Genau diese Unterschiede muss die Liquiditätsrechnung berücksichtigen.

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Praxisbeispiel

Beispiel Heute Bank/Kasse 40.000 EUR. Steuerreserve 8.000, Fixkosten 7.000, Lieferanten 5.000; gestellte und fällige Kundenrechnungen 12.000. InvoMaster zeigt getrennt „heute frei“ und „planbar in 30 Tagen“.
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Sonderfälle, die man kennen muss

  • überfällige Kundenrechnung
  • Zahlungsausfall
  • Steuererstattung
  • ungeplante Großausgabe
  • Fixkosten bereits als Eingangsbeleg vorhanden
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Woran erkennt man, dass der Vorgang erledigt ist?

  • Keine Angebote in sicherer Basis.
  • Keine doppelte Fixkosten-/Verbindlichkeitsbelastung.
  • Jeder Betrag kann bis zum Ursprungsvorgang verfolgt werden.