ZENTRALE HILFE · DETAILDOKUMENTATION
Kleinunternehmer-Wächter im Detail
INVOMASTER ANLEITUNG · RELEASE-DOKUMENTATION

Kleinunternehmer-Wächter im Detail

Fertig
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Überblick

Bei §19-Kleinunternehmern darf InvoMaster nicht einfach die Summe aller geschriebenen Rechnungen als Grenzwert nehmen. Der aktuelle § 19 UStG definiert den Gesamtumsatz über die vereinnahmten Entgelte und nennt die aktuellen Grenzen. Der Wächter betrachtet deshalb tatsächliche vereinnahmte Beträge und warnt, statt heimlich einen Steuerstatus zu wechseln.

02

19.1 Aktuelle Grundlogik 2026

PrüfungBedeutung
VorjahrGesamtumsatz darf grundsätzlich 25.000 EUR nicht überschritten haben.
Laufendes JahrGesamtumsatz darf grundsätzlich 100.000 EUR nicht überschreiten.
SystemreaktionWarnen/Entscheidung erzeugen, keine stillen historischen Umschreibungen.
E-RechnungKleinunternehmer sind von der Ausstellungspflicht in den genannten Fällen ausgenommen, müssen aber E-Rechnungen empfangen können.
Warum InvoMaster nicht automatisch umschaltet Ein Statuswechsel verändert Rechnungsausgabe, Steuerereignisse und möglicherweise Preis-/Vertragsfolgen. Das System überwacht und blockiert falsche Automatiken, die fachliche Umstellung muss stichtagsbezogen bestätigt werden.
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19.2 Was der Nutzer sieht

  • Vereinnahmter Umsatz laufendes Jahr
  • Fortschrittsanzeige zur gesetzlichen Grenze
  • Prüfhinweise bei kritischer Annäherung/Überschreitung
  • aktueller Steuerstatus aus dem Betriebsprofil