AfA-Methoden im Detail
26.1 Lineare AfA
Bei der linearen AfA werden die Anschaffungskosten gleichmäßig über die Nutzungsdauer verteilt. Im Anschaffungsjahr wird die normale Jahres-AfA zeitanteilig nach den gesetzlichen Monatsregeln berücksichtigt. InvoMaster erzeugt dafür periodische Planzeilen und bucht fällige Perioden idempotent.
26.2 Degressive AfA 2025-2027
Für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, die nach dem 30.06.2025 und vor dem 01.01.2028 angeschafft oder hergestellt werden, erlaubt § 7 Abs. 2 EStG derzeit eine degressive AfA. Der Prozentsatz darf höchstens das Dreifache des linearen Satzes und maximal 30 % betragen. Der Wechsel von degressiv zu linear ist zulässig, wenn dies später günstiger wird.
26.3 Besondere Elektrofahrzeug-AfA
§ 7 Abs. 2a EStG enthält für bestimmte Elektrofahrzeuge, die im genannten Zeitraum angeschafft werden, eine besondere Staffel mit 75 % im Anschaffungsjahr und Folgeprozentsätzen. Solche zeitabhängigen Sonderregeln müssen in InvoMaster releasebezogen geprüft werden und dürfen nicht als ewige Konstante gelten.
26.4 GWG
Bei zulässigem GWG-Sofortabzug wird der Wert im Anschaffungsjahr vollständig berücksichtigt. Das Wirtschaftsgut bleibt trotzdem aus Dokumentationssicht nachvollziehbar, wenn die Aufzeichnungspflichten greifen.
26.5 Sammelposten
Beim Sammelposten werden die zulässigen Wirtschaftsgüter eines Jahres in einen Pool eingebracht, der über fünf Jahre mit je einem Fünftel aufgelöst wird. Ein Ausscheiden eines einzelnen Pool-Gegenstands vermindert den Sammelposten nicht entsprechend. Deshalb ist dieser Weg fachlich etwas anderes als eine normale Einzel-AfA.